Besucherordnung

Besichtigung von Ausstellungen

  1. Die im Zentrum präsentierten Ausstellungen können einzeln oder in organisierten Gruppen besucht werden.
  2. Vor dem Betreten der Ausstellung müssen Sie ein Ticket kaufen. Die aktuelle Preisliste finden Sie an der Rezeption und auf der Website des Zentrums HIER
  3. Der letzte Einlass ist eine Stunde vor Schließung des Zentrums möglich.
  4. Kinder unter 16 Jahren und Schulklassen dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Zentrum aufhalten. Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, liegen in der Verantwortung ihres Vormunds.
  5. Auf Wunsch einer behinderten Person bietet das Zentrum an, sie während der Besichtigung zu unterstützen. Eine Person mit der Behinderung kann von einem Blindenhund begleitet werden. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit, den Aufzug zu benutzen.
  6. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Oberbekleidung und persönlichen Gegenstände vor dem Betreten der Ausstellung in den Schließfächern und/oder auf den Kleiderbügeln im Erdgeschoss zu lassen. Das Zentrum ist für die zurückgelassenen Gegenstände nicht verantwortlich. 

Während Ihres Besuches bitten wir:

  • Töne auf Mobiltelefonen auszuschalten;
  • Ruhe zu bewahren;
  • auf dem Ausstellungsgelände weder zu essen noch zu trinken;
  • markierte Exponate nicht zu berühren;
  • allgemeine Sicherheitsregeln zu befolgen.

Im Zentrum ist es untersagt:

  • Zigaretten zu rauchen oder alkoholische Getränke zu trinken;
  • das Zentrum unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel zu besuchen;
  • sich auf eine Weise zu verhalten, die der Sicherheit gefährden, die Ordnung der Besichtigung stören oder gegen allgemein anerkannte Verhaltensnormen an öffentlichen Orten verstoßen kann;
  • Waffen und andere gefährliche Gegenstände ins Zentrum zu bringen;
  • das Zentrum unter Begleitung von Tieren zu besuchen. 

Fotografieren, Filmen

  1. Im Zentrum ist es möglich, die Innenräume und Sammlungen, die in Ausstellungen ausgestellt werden, zu fotografieren und zu filmen: ohne zusätzliche Beleuchtung, ohne Stativ und nur für den privaten Gebrauch.
  2. Das Fotografieren und Filmen darf den Besuch von anderen Personen nicht behindern.
  3. Es ist nicht zulässig, Änderungen an den im Zentrum präsentierten Ausstellungen vorzunehmen.
  4. Die Genehmigung für kommerzielles Fotografieren und Filmen muss schriftlich von der Leiterin des Zentrums eingeholt werden.

Schlussbestimmungen

  1. Das Zentrum behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der Besucherordnung zu ändern.
  2. Das Zentrum haftet nicht für Ereignisse, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Besucherordnung und/oder der Empfehlungen der Mitarbeiter ergeben. 
  3. Das Zentrum behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Vorschriften halten, nicht aufzunehmen oder dazu aufzufordern, das Zentrum zu verlassen. 
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